EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1735 des Rates vom 29. September 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 1.

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012, der die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen enthält, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wurde mit Wirkung vom 1.10.2016 aktualisiert.
Zwei Personen wurden aus der Liste gestrichen. Gleiches gilt für einen Eintrag, der in der Liste doppelt aufgeführt war. Außerdem wurden die Angaben zu bestimmten Personen in der Liste aktualisiert.

 

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1746 des Rates vom 29. September 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 30.

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP, der die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen enthält, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wurde mit Wirkung vom 1.10.2016 aktualisiert.
Zwei Personen wurden aus der Liste gestrichen sowie die Angaben zu bestimmten Personen in der Liste aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt