EU/Jemen – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1737 des Rates vom 29. September 2016 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen; ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 13.


Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 wurde mit Wirkung vom 30.9.2016 aktualisiert.
Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des mit Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. August 2016, mit dem die Informationen zu zwei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1747 des Rates vom 29. September 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen; ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 36.

Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wurde mit Wirkung vom 30.9.2016 aktualisiert.
Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des mit Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. August 2016, mit dem die Informationen zu zwei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt