EU/Burundi – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen

Beschluss (GASP) 2016/1745 des Rates vom 29. September 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 29.

Nach einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 werden die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2017 verlängert.

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates in der durch Beschluss (GASP) 2016/1745 des Rates geänderten Fassung und der Verordnung (EU) 2015/1755 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi unterliegen; ABl. C 359 vom 30.9.2016, S. 2.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt