EU/Sudan – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/401 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan; ABl. L 63 vom 9.3.2017, S. 3.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 wird mit Wirkung vom 9.3.2017 aktualisiert.
    Die Änderung berücksichtigt den Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, mit dem die Angaben zu vier Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/413 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan; ABl. L 63 vom 9.3.2017, S. 105.

 

  • Der Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP wird mit Wirkung vom 9.3.2017 aktualisiert.
  • Die Änderung berücksichtigt den Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, mit dem die Angaben zu vier Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt