EU/Somalia – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/395 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Artikels 13 der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia; ABl. L 60 vom 8.3.2017, S. 1.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 wird mit Wirkung vom 8.3.2017 geändert.
    Hintergrund ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß den Resolutionen 751 (1992) und 1907 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, mit dem die Angaben zu 12 Personen und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.wurden.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/398 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia; ABl. L 60 vom 8.3.2017, S. 34.

    Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP wird mit Wirkung vom 8.3.2017 geändert.
    Hintergrund ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß den Resolutionen 751 (1992) und 1907 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, mit dem die Angaben zu 12 Personen und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt