EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/396 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Artikels 9 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen; ABl. L 60 vom 8.3.2017, S. 9.

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird mit Wirkung vom 9.3.2017 aktualisiert.Die Änderung berücksichtigt den Beschluss des gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. Januar 2017, mit dem die Angaben zu 30 Personen und neun Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/399 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L 60 vom 8.3.2017, S. 41.

    Anhang I des Beschlusses 2010/788/GASP wird mit Wirkung vom 9.3.2017 aktualisiert.
    Die Änderung berücksichtigt den Beschluss des gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. Januar 2017, mit dem die Angaben zu 30 Personen und neun Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt