EU/Russische Föderation, Ukraine – Restriktive Maßnahmen Aktualisierung der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1955 des Rates vom 8. November 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 301 vom 9.11.2016, S. 1.


Aktualisierung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Nach der Wahl zur Staatsduma auf der Krim und in Sewastopol werden weitere sechs Personen mit Wirkung vom 9.11.2016 in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

 

Beschluss (GASP) 2016/1961 des Rates vom 8. November 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 301 vom 9.11.2016, S. 15.

Aktualisierung der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Nach der Wahl zur Staatsduma auf der Krim und in Sewastopol werden weitere sechs Personen mit Wirkung vom 9.11.2016 in die Liste im Anhang zum Beschluss 2014/145/GASP aufgenommen.

 

Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2016/1961 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1955 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 412 vom 9.11.2016, S. 2.

 

Mitteilung für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1961 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 412 vom 9.11.2016, S. 3.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt