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EU/Russische Föderation, Ukraine – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Maßnahmen bis 15.3.2017; Aktualisierung der Listeneinträge
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1661 des Rates vom 15. September 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 249 vom 16.9.2016, S. 1.
Die Einträge zu Personen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wurden überprüft und entsprechend dem Anhang zu o.a. Verordnung angepasst.
Der geänderte Anhang ist am 16.9.2016 in Kraft getreten.
Beschluss (GASP) 2016/1671 des Rates vom 15. September 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 249 vom 16.9.2016, S. 39.
Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine wurde der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2017 verlängert.
Die Einträge zu Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wurden überprüft und entsprechend dem Anhang zum o.a. Beschluss angepasst.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt