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EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen
Aktualsierung von Angaben zu gelisteten Personen
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1687 des Rates vom 20. September 2016 zur Durchführung des Artikels 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 255 vom 21.9.2016,S. 12.
Eine Person wurde mit Wirkung vom 22.9.2016 von der in Anhang III Abschnitt A der Verordnung (EU) 2016/44 enthaltenen Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen.
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1694 des Rates vom 20. September 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 255 vom 21.9.2016, S. 33.
Im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2015/1333 hat der Rat eine vollständige Überprüfung der in den Anhängen II und IV des genannten Beschlusses enthaltenen Listen von Personen und Organisationen vorgenommen. Danach wurde mit Wirkung vom 22.9.2016 eine Person von der in Abschnitt A der Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltenen Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen.
Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates und nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen; ABl. C 345 vom 21.9.2016, S. 2.
Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen; ABl. C 345 vom21.9.2016, S. 3.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt