EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung von Anhängen

Durchführungsverordnung (EU) 2016/690 des Rates vom 4. Mai 2016 zur Durchführung von Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 120 vom 5.5.2016, S. 1.

Mit Wirkung vom 5.5.2016 werden die Anhänge II und V der Verordnung (EU) 2016/44 aktualisiert.
Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 27. April 2016, mit dem ein Schiff in die Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurde. Außerdem wird der Beschluss des Ausschusses vom 1. April 2016 umgesetzt, mit dem die Angaben zu drei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/694 des Rates vom 4. Mai 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 120 vom 5.5.2016, S. 12.

Mit Wirkung vom 5.5.2016 werden die Anhänge I, III und V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aktualisiert.
Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 27. April 2016, mit dem ein Schiff in die Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurde. Außerdem wird der Beschluss des Ausschusses vom 1. April 2016 umgesetzt, mit dem die Angaben zu drei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Mitteilung an die Organisation und die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates und nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen; ABl. C 164 vom 5.5.2016, S. 2.

 

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen; ABl. C 164 vom 5.5.2016, S. 4.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7.