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Antidumping – Melamin mit Ursprung in der VR China
Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 167 vom 11.5.2016, S. 7.
Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahme gegenüber den Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C 280 vom 25.8.2015, S. 6) erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der begründete Antrag wurde Borealis Agrolinz Melamine GmbH, OCI Nitrogen BV und Grupa Azoty Zaklady Azotow Pulawy SA im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Melamin entfallen, eingereicht.
Bei der derzeit geltenden Maßnahme handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 457/2011 des Rates (ABl. L 124, vom 13.5.2011, S. 2) eingeführt wurde.
Die Überprüfung betrifft Melamin, das derzeit unter dem KN-Code 2933 61 00 eingereiht wird
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt.