Antidumping – Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 172 vom 13.5.2016, S. 8.

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 464/2011 des Rates (ABl. L 125 vom 14.5.2011, S. 1) und dem Beschluss 2011/279/EU der Kommission (ABl. L 125 vom 14.5.2011, S. 26) eingeführten Antidumpingmaßnahme hinsichtlich Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme trat deshalb am 15.5.2016 (Mitternacht) außer Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt.