EU/Iran – Restriktive Maßnahmen

Änderungen im Genehmigungssystem beim Nukleartransfer

  • Verordnung (EU) 2017/964 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran; ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 1.
  • Umsetzung der mit Beschluss (GASP) 2017/974 getroffenen Änderungen in Unionsrecht. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll eine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden.
  • Die Änderungen treten am 10.6.2017 in Kraft.
  • Beschluss (GASP) 2017/974 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 143.

    Der Beschkluss 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran sieht u.a. ein Genehmigungssystem vor, das dazu dient, Nukleartransfers in den Iran oder Tätigkeiten im Nuklearbereich mit dem Iran, die nicht unter die Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrates fallen, in voller Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) zu überprüfen und darüber zu entscheiden.
    Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Bedingungen im Rahmen des Genehmigungssystems geändert, damit die Kontrollen überall in der Union einheitlich durchgeführt werden.
    Der Beschluss tritt am 10.6.2017 in Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt