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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Badewannen-Trittstufen -Einreihung nach 9403 20 80
Durchführungsverordnung (EU) 2017/982 der Kommission vom 7.6.2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 148 vom 10.6.2017, S. 24.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware (sogenannte Badewannen-Trittstufe) mit Abmessungen von etwa 41 x 31 x 14 cm, bestehend aus einer Oberfläche aus Kunststoff, die von vier Beinen aus Aluminium gehalten wird. Das untere Ende jedes Beines ist mit einer rutschfesten Kappe aus Kautschuk versehen. Die Ware dient als Trittstufe, um Personen den Ein- und Ausstieg in bzw. aus der Badewanne zu erleichtern.
Da die Ware zur Ausstattung von Räumen dient, ist sie als Möbel anzusehen und dementsprechend als andere Metallmöbel als Betten einzureihen.
Einreihung nach 9403 20 80
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt