Kombinierte Nomenklatur – Änderungen in den Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, ABl. C 180 vom 8.6.2017, S. 34-35.

 

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der EU wurden in drei Positionen geändert bzw. ergänzt. Betroffen sind die KN-Unterpositionen „0408 99 80 andere“ (Seite 40) und „3504 00 90 andere“ (Seite 169) sowie die Position „2308 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“ (Seite 106).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt