EU/Guinea-Bissau – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/403 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 63 vom 9.3.2017, S. 15.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 wird mit Wirkung vom 9.3.2017 aktualisiert.
    Die Änderung wurde erforderlich, nachdem der mit der Resolution 2048 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Informationen zu 11 Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert hat.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/415 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 63 vom 9.3.2017, S. 117.

 

  • Die Anhänge I und III des Beschlusses 2012/285/GASP werden mit Wirkung vom 9.3.2017 aktualisiert.
    Die Änderung wurde erforderlich, nachdem der mit der Resolution 2048 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Informationen zu 11 Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert hat.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt