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EU/Afghanistan – Restriktive Maßnahmen
Aktualisierung der Anhänge
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/404 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; ABl. L 63 vom 9.3.2017, S. 20.
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 wurde mit Wirkung vom 10.3.2017 aktualisiert.
Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, die Angaben zu den Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, zu aktualisiert. Außerdem hat der Ausschuss am 16. Februar 2017 eine Person von der Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. - Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/416 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; ABl. L 63 vom 9.3.2017, S. 126.
Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wurde mit Wirkung vom 10.3.2017 aktualisiert.
Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, die Angaben zu den Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, zu aktualisiert. Außerdem hat der Ausschuss am 16. Februar 2017 eine Person von der Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt