EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

  • Beschluss (GASP) 2018/333 des Rates vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 48.

    Die bestehenden restriktiven Maßnahmen werden bis zum 6. März 2019 verlängert.
    Des Weiteren werden zwei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, von der Liste gestrichen. Bei drei weiteren Personen werden die Einträge aktualisiert.

 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/326 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 5.

    Mit der Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt, der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird entsprechend geändert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017