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EU/Türkei – Untersuchungsverfahrens hinsichtlich der Einfuhr von Papier in die Türkei wird ausgesetzt
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/322 der Kommission vom 2. März 2018 zur Aussetzung des Untersuchungsverfahrens betreffend Handelshemmnisse in Form von Maßnahmen der Republik Türkei, die den Handel mit holzfreiem, weder gestrichenem noch überzogenem Papier beeinträchtigen; ABl. L 62 vom 5. März 2018, S. 36.
Die Europäische Kommission hatte das Untersuchungsverfahren im Juli 2017 eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung war ein Einfuhrüberwachungssystem betreffend holzfreies, weder gestrichenes noch überzogenes Papier, das die Türkei im September 2015 eingeführt hatte.
Dieses Untersuchungsverfahren wird ausgesetzt. Grund hierfür ist, dass die Türkei beschlossen hat, das Einfuhrüberwachungssystem nicht länger anzuwenden. Es wird aber nicht abgeschafft, sondern bleibt weiterhin bestehen. Die Europäische Kommission stellt die Untersuchung deshalb nicht ein, sondern setzt sie nur aus, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen zu können.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017