EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Ausweitung der Sanktionen

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/331 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 44.Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird geändert: Ein Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert.
    Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/324 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 1.Mit der Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt.

thumbnail of Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 08.03.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017