Antidumping – Bestimmte nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 der Kommission vom 5. März 2018 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 15.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 7. März 2018 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl (ausgenommen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein. Die Einführung ist das Ergebnis einer Auslaufüberprüfung, die im Dezember 2016 eingeleitet wurde.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes 7304 11 00, 7304 22 00, 7304 24 00, ex 7304 41 00, 7304 49 10, ex 7304 49 93, ex 7304 49 95, ex 7304 49 99 und ex 730490 00 (TARIC-Codes 7304 41 00 90, 7304 49 93 90, 7304 49 95 90, 7304 49 99 90 und 7304 90 00 91) eingereiht werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017