EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/332 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 46.Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wird geändert: die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, werden aktualisiert.

    Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/325 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung von Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 63 vom 6. März 2018, S. 3.Mit der Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird entsprechend geändert.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik 08.03.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017