EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2018/706 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 118I vom 14. Mai 2018, S. 3.

Die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert: Fünf Personen werden auf diese Liste aufgenommen. Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird entsprechend geändert.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/705 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 118I vom 14. Mai 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird entsprechend geändert und die Liste um fünf Personen ergänzt.

 

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/706 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/705 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 167 vom 14. Mai 2018, S. 3;

sowie

Mitteilung für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/705 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 167 vom 14. Mai 2018, S. 4.

thumbnail of Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine 17.05.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018