Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 3510/80 und (EG) Nr. 209/2005

Mit Art. 1 Nr. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 der Kommission vom 18. April 2018 wurde Art. 69a in die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 (UZK-IA) neu eingeführt.

Damit ist im Ergebnis die Rechtslage nach Art. 136 Zollkodex wieder hergestellt.
Die Beteiligten haben damit wieder die Möglichkeit, eine Präferenzbehandlung bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr auf die Veredelungserzeugnisse zu übertragen, die aus in die aktive Veredelung übergeführten präferenzberechtigten Nicht-Unionswaren gewonnen oder hergestellt wurden. Art. 69a UZK-IA gilt seit 1. Mai 2016.

thumbnail of Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren 20.04.2018

 

Quelle: Zoll.de