Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Einfuhr von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China unterliegt einer Antidumpingmaßnahme, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 eingeführt wurde.

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme erhielt die Europäische Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der Antrag wurde von der European Federation for Table- and Ornamentalware (FEPF) eingereicht, die die Hersteller von über 30 Prozent der gesamten Unionsproduktion von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch vertritt.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch — ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen aus Keramik, Messerschärfer aus Keramik, Schärfer aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art —, die derzeit unter den KN-Codes ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25 und ex 6912 00 29 (TARIC-Codes 6911 10 00 90, 6912 00 21 11, 6912 00 21 91, 6912 00 23 10, 6912 00 25 10 und 6912 00 29 10) eingereiht werden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben.

Die Europäische Kommission hat 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018