EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1649; ABl. L 370I vom 6. November 2020, S. 7;
Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1651; ABl. L 370I vom 6. November 2020, S. 15.

Die Maßnahmen bestehen seit 2011. Insgesamt sind zurzeit 288 Personen und 70 Organisationen von den Sanktionen betroffen. Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote sowie das Einfrieren von Finanzmitteln.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.