EU/Belarus – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1648; ABl. L 370I vom 6. November 2020, S. 1;
Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1650; ABl. L 370I vom 6. November 2020, S. 9.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen in und durch die Europäischen Union sowie das Einfrieren von Finanzmitteln. Sie gelten zurzeit für insgesamt 59 Personen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.