EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1505; ABl. L 342I vom 16. Oktober 2020, S. 1;
Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1506 ; ABl. L 342I vom 16. Oktober 2020, S. 6.

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Dieser Anhang wird aktualisiert: Sieben weitere Personen werden in die Liste aufgenommen. Die Angaben zu 18 Personen werden aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.