Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Terrorismusbekämpfung – Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)und Al-Qaida
Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen
Beschluss (GASP) 2020/1516 des Rates; ABl. L 348 vom 20. Oktober 2020, S. 15.
Mit dem Beschluss (GASP) 2016/1693 wurden restriktive Maßnahmen gegenüber Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen erlassen, die im Zusammenhang mit ISIL (Da’esh) und Al-Qaida stehen. Diese Maßnahmen werden bis 31. Oktober 2021 verlängert.
Die Sanktionen bestehen aus Einreiseverboten in die EU und dem Einfrieren von Finanzmitteln.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.