Terrorismusbekämpfung – Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)und Al-Qaida

Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen

Beschluss (GASP) 2020/1516 des Rates; ABl. L 348 vom 20. Oktober 2020, S. 15.

Mit dem Beschluss (GASP) 2016/1693 wurden restriktive Maßnahmen gegenüber Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen erlassen, die im Zusammenhang mit ISIL (Da’esh) und Al-Qaida stehen. Diese Maßnahmen werden bis 31. Oktober 2021 verlängert.

Die Sanktionen bestehen aus Einreiseverboten in die EU und dem Einfrieren von Finanzmitteln.

 

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