EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1481; ABl. L 341 vom 15. Oktober 2020, S. 7;
Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1483; ABl. L 341 vom 15. Oktober 2020, S. 16.

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthalten Listen mit Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Diese Listen werden regelmäßig überprüft. Eine Person wird in die Liste aufgenommen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.