EU-Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1480; ABl. L 341 vom 15. Oktober 2020, S. 1;
Beschluss (GASP) 2020/1482; ABl. L 341 vom 15. Oktober 2020, S. 9.

Der Europäische Rat hat den Mordversuch an Alexej Nawalny verurteilt und betont, dass der Einsatz chemischer Waffen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle.

Vor diesem Hintergrund werden sechs Personen und eine Organisation in die Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen gelten, aufgenommen. Die Sanktionen bestehen aus Einreiseverboten in die EU sowie dem Einfrieren von Vermögenswerten.

Der Beschluss über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen war im Oktober 2020 um ein weiteres Jahr bis zum 16. Oktober 2021 verlängert worden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.