EU/Südsudan – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/1211 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan; ABl. L 191 vom 17. Juli 2019, S. 11.

Die Angaben zu einer Person in Anhang I des Beschlusses 2015/740/GASP werden aktualisiert. Dieser Anhang enthält die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1208 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Durchführung des Artikels 20 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/735 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan; ABl. L 191 vom 17. Juli 2019, S. 4.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Durchführungsbeschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) 2015/735 wird geändert: Die Angaben zu einer Person werden aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.