EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Beschluss (GASP) 2019/1210 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 191 vom 17. Juli 2019, S. 9

Die eigenständige EU-Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wurde überprüft. Die bestehenden Sanktionen, die aus einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten bestehen, wurden bestätigt. Die Sanktionen betreffen insgesamt 57 Personen und neun Einrichtungen. Die Anhänge II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden entsprechend aktualisiert.
Darüber hinaus unterliegen weiterhin alle 80 Personen und 75 Einrichtungen, die auf den Listen der Vereinten Nationen stehen, restriktiven Maßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1207 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. 191 vom 17. Juli 2019, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Die Liste der benannten Personen und Organisationen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII wurde überprüft; die Angaben zur einer Person in Anhang XVI wurde aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.