EU/Mali – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/1216 des Rates vom 17. Juli 2019 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali; ABl. 192 vom 18. Juli 2019, S. 26.

Fünf weitere Personen werden auf die Liste der Personen gesetzt, gegen die ein Reiseverbot gilt. Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird entsprechend geändert. Hintergrund ist eine Entscheidung des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Mit dem Beschluss des Rats (GASP) 2017/1775 wurde die Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Europäisches Recht umgesetzt. Gegenüber Personen und Einrichtungen, die den Friedensprozess, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, können Sanktionen ausgesprochen werden. Hierzu zählen u.a. Reisebeschränkungen in Form von Einreiseverboten in die Europäische Union.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.