EU/Nicaragua – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/606 des Rates vom 04 Mai 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua; ABl. L 139I vom 4. Mai 2020, S. 1;
Beschluss (GASP) 2020/607 des Rates vom 4. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua; ABl. L 139I vom 4. Mai 2020, S. 4.

Die Europäische Union (EU) hatte im Oktober 2019 den Rechtsrahmen für Sanktionen gegenüber Nicaragua beschlossen. Damit besteht die Möglichkeit, Sanktionen gegen einzelne Personen und Einrichtungen zu erlassen.

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Sechs Personen werden in diese Liste aufgenommen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.