EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Beschluss (GASP) 2018/89 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 16I vom 22. Januar 2018, S. 9

Anhang III des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird geändert: 17 weitere Personen werden auf die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/87 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 16I vom 22. Januar 2018, S. 1.

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Anhang XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 wird entsprechend ergänzt.

 

thumbnail of Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 24.01.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017