EU/Venezuela – Restriktive Maßnahmen

Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 16I vom 22. Januar 2018, S. 14.

Angesichts der politischen Lage in Venezuela verhängte die Europäische Union im November 2017 Sanktionen gegen das Land. Dabei wurde die Möglichkeit geschaffen, gegenüber einzelnen Personen Reisebeschränkungen zu veranlassen und ihre Finanzmittel einzufrieren. Mit dem vorliegenden Beschluss werden sieben Personen benannt, für die diese restriktiven Maßnahmen gelten werden.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 16I vom 22. Januar 2018, S. 6

Mit der vorliegenden Verordnung wird der oben erläuterte Ratsbeschluss umgesetzt: Sieben Personen werden in Anhang IV aufgenommen. Dieser Anhang enthält die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 24.01.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017