EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenlisten

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/202 des Rates vom 9. Februar 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L 38 vom 10. Februar 2018, S. 19.

Vier Personen werden in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Anhang I Teil a wird entsprechend geändert. Gleichzeitig werden zwei der benannten Personen aus der Liste in Anhang II gestrichen. Hintergrund ist ein Beschluss des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 1. Februar 2018.

thumbnail of Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo 10.02.2018

Durchführungsverordnung (EU) 2018/197 des Rates vom 9. Februar 2018 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen; ABl. L 38 vom 10. Februar 2018, S. 2.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Die Anhänge I und Ia der Verordnung werden entsprechend geändert.

thumbnail of Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen 10.02.2018

Mitteilung an die Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/202 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/197 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo unterliegen; ABl. C 51 vom 10. Februar 2018, S. 1 sowie

thumbnail of restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo unterliegen 10.02.2018

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, unterliegen; ABl. C 51 vom 10. Februar 2018, S. 3.

thumbnail of Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo 10.02.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017