Antidumping – Draht mit Ursprung in Indien

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 48 vom 9. Februar 2018, S. 5.

Die Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien tritt am 9. November 2018 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

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