EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/203 des Rates vom 9. Februar 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 38 vom 10. Februar 2018, S. 23.

Anhang V wird aktualisiert. Der Eintrag zu einem Schiff wird aktualisiert. Der Name des Schiffes CAPRICORN wird in NADINE geändert. Die in Anhang V benannten Schiffe unterliegen Verboten, die unter anderem die Ladung, Beförderung und Entladung von Rohöl aus Libyen und den Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union betreffen. Hintergrund ist ein Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/200 der Kommission vom 9. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 38 vom 10. Februar 2018, S. 11.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang V der Verordnung wird entsprechend geändert.

thumbnail of Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen 10.02.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017