Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU-Japan – Freihandelsabkommen unterzeichnet
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan wurde am 17.7. in Tokyo unterzeichnet. Das Abkommen bringt EU-Agrarwaren einen erleichterten Zugang zum japanischen Markt. Für ca. 200 Waren wurde ein Schutz der geographischen Herkunftsbezeichnung vereinbart.
Die meisten gewerblichen Waren sind in Japan bereits tariflich zollfrei so dass ein Zollabbau hier nicht zu verhandeln war. Im Gegenzug werden die Zölle der EU für japanische Waren ebenfalls schrittweise abgebaut. Für Pkw beispielsweise innerhalb von 8 Jahren ab Inkrafttreten.
Details ergeben sich aus dem Abbauplan der EU und aus dem Abbauplan Japans.
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird im Frühjahr 2019 gerechnet. Zuvor müssen noch das Europäische Parlament und die japanische Nationalversammlung zustimmen