Terrorismusbekämpfung – Restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida

Aktualisierung der Liste der betroffenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

  • Beschluss (GASP) 2018/1000 des Rates vom 16. Juli 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen; ABl. L 178I vom 16. Juli 2018, S. 3.Eine weitere Person wird in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang aufgenommen.

 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/999 des Rates vom 16. Juli 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1686 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 178I vom 16. Juli 2018, S. 1.Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt.  Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 wird entsprechend geändert.

 

  • Mitteilung an die Person, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/1000 des Rates, und nach der Verordnung (EU) 2016/1686 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/999 des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, unterliegt; ABl. C 250 vom 17. Juli 2018, S. 4;

sowie

  • Mitteilung an die betroffene Person, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) 2016/1686 des Rates zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unterliegt; ABl. C 250 vom 17. Juli 2018, S. 4.

thumbnail of restriktiver Maßnahmen gegen ISIL 16.07.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018