EU – Aktualisierung der Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren zum 1.7.2019

Verordnung (EU) 2019/999 des Rates vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren; ABl. L 163 vom 20. Juni 2019,S. 27.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wurden die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren ausgesetzt, die in der Europäischen Union nicht oder nur in einem unzureichenden Maße verfügbar sind. So soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sichergestellt werden.

Die Zollaussetzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wird durch einen neuen Anhang ersetzt; alle Änderungen sind mit einem * gekennzeichnet.

thumbnail of Aussetzung der autonomen Zollsätze l163 20.06.2019

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.