Verlängerung des Einfuhrverbots für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol

Beschluss (GASP) 2019/1018 des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion; ABl. L 165 vom 21. Juni 2019, S. 69.

Die Europäische Union hat nach Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP das bestehende Einfuhrverbot von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union um eine weiteres Jahr bis zum 23. Juni 2020 verlängert.

Der Rat erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin.

 

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