EU – Änderung der autonomen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren zum 1.7.2019

Verordnung (EU) 2019/998 des Rates vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren; ABl. L 163 vom 20. Juni 2019,S. 13.

Mit der Verordnung (EU) Nr.1388/2013 wurden autonome Zollkontingentefür bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eröffnet. Damit soll die ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Waren, die in der Europäischen Union nur in unzureichendem Maße hergestellt werden, sichergestellt werden. Die Zollkontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst.

thumbnail of Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente l163 20.06.2019

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.