Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.11.2021 CI 466/1

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 381:

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Bremsen

Nach dem ersten Satz wird der folgende Text angefügt:

„Diese Art von Bremsen sind in die Nabe integriert.“

Der folgende Wortlaut wird nach dem bestehenden Text und den Abbildungen eingefügt:

„Hierher gehören auch ‚andere Bremsen‘, die nicht in die Nabe integriert sind, wie beispielsweise Felgenbremsen (Seitenzugbremsen, Cantilever-Bremsen, U-Bremsen (U-Brakes), V-Bremsen (V-Brakes) usw.), Scheibenbremsen oder sogenannte ‚Rollenbremsen‘, eine besondere Art von Trommelbremse, die für die Anbringung an der Radnabe bestimmt ist).“

 

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