Energie- und stromsteuerrechtliche Transparenzpflichten

Am 30. Juni 2018 endet die Frist zur Abgabe von Anzeigen und Erklärungen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) zu den im Jahr 2017 gewährten staatlichen Beihilfen.

Auch die Möglichkeit der Beihilfeempfänger, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von der Anzeige- beziehungsweise Erklärungspflicht befreien zu lassen, ist nur bis zu diesem Stichtag gegeben.

Betroffen sind Unternehmen, aber auch Privatpersonen, die energie- und stromsteuerrechtliche Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen haben, bei denen es sich um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt (siehe Anlage zur EnSTransV).

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

 

Quelle: Zol.de