Elektronische Antragstellung und vZTA-Erteilung

Ab dem 1. Oktober 2019 erfolgt die Antragstellung auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ausschließlich mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung (Artikel 6 Zollkodex der Union).

Für die elektronische Kommunikation steht in Deutschland das Bürger- und Geschäftskunden Portal (BuG) zur Verfügung.

Wirtschaftsbeteiligte müssen sich für den Zugang zum BuG authentifizieren und erhalten ein BuG-Postfach.

Nach erfolgter Authentifizierung kann der Antragsteller bzw. Vertreter den elektronischen Antrag (eAntrag) auswählen und eingeben.

Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Antrag 0307 in Papierform.

Beim Ausfüllen des eAntrags gibt es einige Veränderungen, z.B.:

  • bestimmte Angaben wie Adressdaten werden in Feld 1/Feld 3 nach der Eingabe der EORI-Nummer automatisch aus den Stammdaten eingefügt
  • Feld 2 wird nicht mehr angezeigt, da auch hier die Daten aus den Stammdaten bereitgestellt werden

Weitere Hinweise zu jedem Feld können der “Ausfüllhilfe” zum Antrag entnommen werden.

Unterlagen und Bilder können im PDF- bzw. JPEG-Format im Antrag hochgeladen werden.

Nach dem Absenden des Antrags erhält der Antragsteller umgehend eine Eingangsbestätigung und ein Antragsbegleitdokument in sein Postfach. Das Antragsbegleitdokument muss verwendet werden, wenn z.B. Warenmuster und Warenproben oder weitere Unterlagen an das HZA Hannover geschickt werden sollen, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zum eAntrag erfolgen kann.

Die weitere Kommunikation wird über das BuG-Postfach abgewickelt, hier wird auch die vZTA zugestellt.

thumbnail of Ausfüllhilfe zum elektronischen Antrag auf Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft

Quelle: Zoll.de