Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Spleißbox mit Verbindern – 8536 70 00

Durchführungsverordnung (EU) 2019/924 der Kommission vom 3. Juni 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 148 vom 6. Juni 2019, S. 10.

 

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Zylinderförmige Ware (sogenannte Spleißbox mit Verbindern) mit Abmessungen von etwa 140 mm (Durchmesser) × 400 mm (Höhe). Das Gewicht der Ware beträgt etwa 2,5 kg. Die Ware besteht überwiegend aus Kunststoffen sowie einigen kleinen Metallteilen (Klammern und Schrauben).

Der Sockel der Ware ist mit vier Kabeleingängen versehen. Bei vollständiger Montage der Ware ist das zylinderförmige Kunststoffgehäuse der Ware mit einer abnehmbaren runden Spange am Sockel befestigt.

Im Innern befindet sich eine Spleißkassette aus Kunststoffen, die am Sockel der Ware befestigt ist. Diese Kassette enthält spezielle Vertiefungen zur Anordnung von optischen Fasern/optischen Kabeln und ist mit Verbindern bestückt.

Die Ware dient in ihrer Gesamtheit dem Schutz von optischen Fasern/optischen Kabeln und kann in verschiedenen Arten von Netzwerken verwendet werden.“

Bei der Ware handelt es sich um ein Gehäuse mit Verbindern für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, das keine elektrischen Anschlüsse besitzt. Die Ware weist die Merkmale von Verbindern für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel auf, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten.

Aufgrund ihrer Merkmale ist die Ware daher als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ einzureihen:

Einreihung nach 8536 70 00

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019