Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Spleißbox ohne Verbinder – 3926 90 97

Durchführungsverordnung (EU) 2019/928 der Kommission vom 3. Juni 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 148 vom 6. Juni 2019, S. 22.

 

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die genannten KN-Code eingereiht:

„Zylinderförmige Ware (sogenannte Spleißbox ohne Verbinder) mit Abmessungen von etwa 140 mm (Durchmesser) × 400 mm (Höhe). Das Gewicht der Ware beträgt etwa 2,5 kg. Die Ware besteht überwiegend aus Kunststoffen sowie einigen kleinen Metallteilen (Klammern und Schrauben).

Der Sockel der Ware ist mit vier Kabeleingängen versehen. Bei vollständiger Montage der Ware ist das zylinderförmige Kunststoffgehäuse der Ware mit einer abnehmbaren runden Spange am Sockel befestigt.

Im Innern befindet sich eine Spleißkassette aus Kunststoffen, die am Sockel der Ware befestigt ist. Diese Kassette enthält spezielle Vertiefungen. Zum Zeitpunkt der Gestellung ist die Ware nicht mit Verbindern ausgestattet.

Die Ware dient in ihrer Gesamtheit dem Schutz von Kabeln.“

Eine Einreihung in die Unterposition 8536 70 00 als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ oder in die Unterposition 8536 90 10 als „Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel“ (d. h. elektrische Geräte für die Herstellung von Verbindungen) ist ausgeschlossen, da es sich bei der betreffenden Ware nur um einen Kasten handelt. Sie ist weder mit Verbindern für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel ausgestattet, noch verfügt sie über „Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel“.

Die Ware ist folglich nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoffe) als „andere Ware aus Kunststoffen“ einzureihen:

Einreihung nach 3926 90 97

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019